Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle
Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Auftraggeber und der KunstKnecht Film & Media. Bedingungen des
Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung und
Bestätigung
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher
Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des
Kunden.
Unsere Angebote sind
freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor,
ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir
behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
Kosten, Wetterrisiko,
drehvorbereitende Maßnahmen
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen
MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10
Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle
Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die
Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte,
Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs
(Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht
enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden
nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt
für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der KunstKnecht Film &
Media rückzuführen sind.
Für die Herstellung eines
Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter
Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte
Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das
Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw.
vom Auftrag zurücktritt.
Verlangt der Auftraggeber
ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat
er dies der KunstKnecht Film & Media spätestens bei
Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu
tragen.
Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser
durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden der
KunstKnecht Film & Media verursacht wurde, z.B, durch einen
Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen
Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend
machen.
Herstellung
Vor-, bzw. Dreharbeiten
beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Werkvertrages.
Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw.
vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder
seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur
weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an die KunstKnecht
Film & Media zu übertragen.
Die künstlerische und
technische Gestaltung des Werkes obliegt der KunstKnecht Film &
Media. Die KunstKnecht Film & Media hat den Auftraggeber bzw.
seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der
Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten.
Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein
Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der
Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im
Studio der KunstKnecht Film & Media eingesehen werden, per DVD
zugesandt oder von der KunstKnecht Film & Media beim
Auftraggeber vorgeführt oder online auf dem Server der
KunstKnecht Film & Media eingesehen werden. Nach einwandloser
Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen
Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen.
Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen
des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die
gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Die
KunstKnecht Film & Mediahat den Auftraggeber bzw. seinen
Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten
dieser Änderungen zu unterrichten. Die KunstKnecht Film & Media
ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.
Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber
dem bereits genehmigten Konzept/Storyboard/Drehbuch
Änderungsvorschläge seitens der KunstKnecht Film & Media
eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten
Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines
Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten
können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für
Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
Haftung
Die KunstKnecht Film & Media haftet dem Auftraggeber
lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte
Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber
Wurde der Werkauftrag
erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens
der KunstKnecht Film & Media zurück, sind 20% des
vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen.
Beim
Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn, sind 30%
des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen.
Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück,
sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
Sollten die bereits getätigten Aufwendungen
diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen
Aufwendungen ebenfalls zu erstatten.
Dem Auftraggeber
bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung
entstandene Ausfall geringer ist.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Werke
bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der
KunstKnecht Film & Media.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeiträge sind
nach Rechnungserhalt fällig.
Bei Auftragsproduktionen unter
7000 Euro zzgl. MwSt. gilt:
1/2 bei Auftragserteilung,
1/2
bei Lieferung des Masters.
Bei Auftragsproduktionen über
7000 Euro zzgl. MwSt. gilt:
1/3 bei Auftragserteilung,
1/3
bis 5 Tage vor Drehbeginn,
1/3 bei Lieferung des Masters.
Urheberrechte,
Verwertungsrechte
Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des
produzierten Films für eigene Zwecke herstellen.
Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-Ray Disk zu Blu-Ray Disk
muss ein Copyright-Vermerk der KunstKnecht Film & Media
sichtbar auf der DVD bzw. Blu-Ray Disk enthalten sein.
Voraussetzung hierfür ist
die Einhaltung des jeweils von der
KunstKnecht-Filmproduktion übergebenen Datenformats. Von
dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die
Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen
Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild
und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im
Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich
vereinbart und gesondert abgegolten werden.
Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit
vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den
Auftraggeber über.
Wird ein Filmwerk von der
KunstKnecht Film & Media hergestellt, so sichert sie zu,
über alle erforderlichen Urheberrechte und Verwertungsrechte
für Konzept/Storyboard/Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei
einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen,
insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen
Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und
Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des
Werkes von der KunstKnecht Film & Media verwaltet werden.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit
einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen
Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften
von der KunstKnecht Film & Media vorgenommen werden. Mit der
Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die
Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das
Filmwerk bei der KunstKnecht Film & Media oder bei einer von
ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
Die
KunstKnecht-Filmproduktion ist berechtigt, ihren Firmennamen
und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.
Die KunstKnecht-Filmproduktion darf sich Kopien des
produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf
Webseiten), anlässlich von Wettbewerben und Festivals
herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film
seitens des Auftraggebers abgenommen ist.
Die
Urheberrechte an den von der KunstKnecht-Filmproduktion oder
in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbüchern, Konzepten,
Zeichnungen, Plänen und ähnlichen Unterlagen verbleiben bei
der KunstKnecht-Filmproduktion, sofern diese im Film keine
Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart
worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe,
Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der
KunstKnecht Film & Media.
Sonstige Bestimmungen
Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als
Vertragspartner des Auftraggebers der KunstKnecht Film &
Media den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits
vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher
Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber
der KunstKnecht-Filmproduktion Erklärungen im Sinne der
vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere
für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die
Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
Änderungen des
Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen
der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des
Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen
unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz der KunstKnecht Film & Media.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten,
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht
berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung
durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck
nahe kommt.
Gerichtsstand ist Oberhausen, NRW.
Stand: 01.01.2013